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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Cucad

§1 - Allgemeines

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Vereinbarungen und Verträge die zwischen dem Auftragnehmer CUCAD, und dem Kunden als Auftraggeber (AG) geschlossen wurden, wenn Aufträge aus dem Angebot von CUCAD Gegenstand der Vereinbarungen und/oder Verträge sind.
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und CUCAD gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Jede Abweichung von den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch CUCAD.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des AG sind nur dann wirksam, wenn sie von CUCAD ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Abweichende Bedingungen des Kunden, die nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.

§2 - Angebot und Vertragsabschluß

Vertragsgegenstand ist die im Angebot, ggf. der Auftragsbestätigung oder einem Werkvertrag beschriebene Leistung.
Angebote von CUCAD erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Aufträge durch den AG können nur durch Schriftform entgegen genommen werden. Hierzu reicht die Rückgabe des unterschriebenen Angebotes mit einem entsprechendem Hinweis, sofern keine andere Form der verbindlichen Auftragsvergabe erfolgt.
Der Vertrag mit CUCAD kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch CUCAD zustande. Zur Wahrung der Schriftform reicht Textform aus (E-Mail, Fax u.a.).
Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung per Post, Fax oder E-Mail.
Fehler der telefonischen oder elektronischen Übermittlung gehen zu Lasten desjenigen, der das Übermittlungsgerät eingesetzt hat (z.B. des Anrufers).
An Kostenvoranschlägen, Schaubildern, Zeichnungen, Grafiken, Illustrationen, technischen Darstellungen und Erläuterungen behält sich CUCAD alle Rechte vor. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CUCAD weder vervielfältigt noch Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht erheblich, so ist CUCAD unter vorheriger Androhung zur Kündigung und Abrechnung des Auftrages berechtigt.

§3 - Preise

Es gelten die jeweils in Angebot, Auftragsbestätigung oder Werkvertrag festgelegten Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die in Angebot, Auftragsbestätigung oder Werkvertrag genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Festpreisvereinbarung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Geschmackliche Änderungen, Korrekturwünsche und nachträgliche Änderungen und Leistungen müssen vom AG besonders vergütet werden. Durch mangelnde Qualität der Vorlagen und Informationen des AG entstehende Mehraufwendungen werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
Soweit nicht durch ein Angebot, eine Auftragsbestätigung, einen Vertrag oder eine andere schriftliche Vereinbarung anders festgelegt, werden Arbeitsleistungen nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand und nach einem von der Firma CUCAD festgesetzten Stundensatz berechnet.
Von Preisen, die aus einem Angebot, einer Rechnung oder sonstiger Ausweisung hervorgehen, kann in keinem Fall der Anspruch auf Wiederholung des Preis/Leistungsverhältnisses abgeleitet werden.
Sollten die Leistungsergebnisse nicht per elektronischem Datentransfer oder CD-Rom geliefert werden, trägt der Kunde die Kosten für den Versand bzw. Lieferung.

§4 - Entwürfe

Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch CUCAD mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem AG erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem AG dafür vereinbarten Entgelds (Entwurfshonorar), mindestens jedoch in Höhe von 50% des dadurch entstandenen Aufwandes. Das Entwurfshonorar wird im Falle der Auftragserteilung auf die Vergütung von CUCAD angerechnet.
Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte bleiben bei der Berechnung des Entwurfshonorars bei CUCAD.
Werden im Rahmen des Entwurfes vorgelegte Arbeiten dagegen vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte im Rahmen des Vertragszwecks auf den AG über.

§5 - Leistungserfüllung

Texte, Skizzen, Entwürfe, Probedrucke usw., die, nach Absprache mit dem Kunden zwecks zügiger Arbeitsaufnahme in seinem Sinne, noch vor Bestellung und Auftragsbestätigung erstellt werden, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
Mit der Übergabe der Pläne/Dateien an den Kunden gilt die vertragsgemäße Leistung durch CUCAD als erfüllt. Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger und oder elektronischer Datenübermittlung.
Aufträge und Leistungen werden gemäß Beschreibungen des AG durchgeführt.
CUCAD kann vom AG bestellte Leistungen ganz oder teilweise bei Subunternehmern anfertigen lassen.
CUCAD ist zu Teilleistungen berechtigt, die anteilig zu vergüten sind.

§6 - Liefer- und Leistungszeiten

Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen, insbesondere für die Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben zu sorgen und gegebenenfalls eine vereinbarte Anzahlung zu leisten.
Verlangt der AG nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung.
Für die Dauer der Prüfung von Vorabzügen (s. §8 Korrekturen und Haftung) ist gegebenenfalls die Lieferzeit unterbrochen. Und zwar vom Tage der Absendung an den AG bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat die Firma CUCAD auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. CUCAD ist berechtigt die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
CUCAD ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht verwendbar.
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von CUCAD setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

§7 - Gefahrübergang

Mit der Übergabe der Unterlagen an die den Versand ausführenden Unternehmen, gehen alle Gefahren auf den Kunden über. Bei Sendungen an CUCAD trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Unterlagen/Daten bei CUCAD, sowie die gesamten Transportkosten. Keine Haftung für unverlangte Unterlagen jeglicher Art.
Der Gefahrübergang erfolgt ebenso bei Versendung per E-Mail oder persönlicher Übergabe.

§8 - Korrekturen und Haftung

Vorabzüge und Ausdrucke sind vom AG ausnahmslos auf Fehler zu überprüfen und CUCAD druck- und/oder produktionsreif erklärt zurück zu geben.
Wird die Übersendung eines Vorabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Fehler grundsätzlich auf grobes Verschulden.
Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des EDV-Stillstandes zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erhaltenen Leistungsergebnisse auf Vollständigkeit und nochmals auf Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls Fehler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen zu melden.
Alle übergebenen Daten, Zeichnungen und Unterlagen gelten nach Ablauf von 5 Werktagen als geprüft und als vollständig und fehlerlos befunden. Spätestens mit der weiteren Nutzung der Daten und Unterlagen, insbesondere der Weitergabe an Dritte und der Verwendung für Fertigungsaufträge gelten die Daten als abgenommen und die vertragliche Leistung oder Teilleistung als erfüllt.
Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. CUCAD hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Der AG übernimmt die Haftung für alle Schäden, die durch etwaige zeichnerische, planerische oder konstruktive Fehler entstehen können.
Konstruktive Lösungen, Detailkonstruktionen, Berechnungen und Auslegungen jeder Art, die über die Anfertigung von Zeichnungsunterlagen nach Vorlage des AG hinausgehen, erfolgen grundsätzlich in ausschließlicher Verantwortung und Haftung des AG.
Geringfügige Abweichungen von der Auftragsbeschreibung und Unklarheiten sowie geschmackliche Änderungen bei der Auftrags- und/oder Leistungsbeschreibung gehen zu Lasten des AG und berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
Schadensersatzansprüche gegen CUCAD, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, sind ausgeschlossen.
Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haben wir in keinem Falle einzustehen. CUCAD verpflichtet sich jedoch, eventuelle Ersatzansprüche gegen unsere Vorlieferanten an den AG abzutreten.
Der AG haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Rechte Dritter verletzt werden. Der AG stellt CUCAD von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

§9 - Urheber- und Nutzungsrechte

Bis zu Erfüllung aller Forderungen, die der Firma CUCAD aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sich CUCAD das Eigentum und vollständige Urheberrecht, sowie sonstige Schutzrechte an den gelieferten Waren bzw. ausgeführten Leistungen, vor (Vorbehaltsware).
Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu nutzen, zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtliche Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an CUCAD ab.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde den Dritten auf das Eigentum der Firma CUCAD hinweisen und die Firma CUCAD unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, CUCAD die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist CUCAD berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
Nach vollständiger Zahlung aller Beträge (ggf. auch älterer Schulden) tritt CUCAD alle Urheber- und Besitzrechte an den Kunden ab und wird keine Ansprüche bezüglich eventueller Patentanmeldungen stellen.
CUCAD kann auf den Leistungsergebnissen mit Zustimmung des AG auf seine Leistung hinweisen. Der AG kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat. CUCAD ist berechtigt, auch ohne Zustimmung des AG Abbildungen der Leistungsergebnisse für seine Eigenwerbung unentgeltlich zu reproduzieren und zu nutzen, sofern diese nicht der vertraglich vereinbarten Geheimhaltung unterliegen.

§10 - Eigentumsrecht und Zwischenprodukte

Zwischenprodukte wie Vorabzüge, Skizzen und Daten deren Anfertigung zur Erfüllung eines Auftrags nötig sind, verbleiben, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, im Besitz von CUCAD.
Für fremdes Material, welches vom AGr zur Verfügung gestellt wurde und das nach Erledigung des Auftrags vom AG nicht innerhalb 4 Wochen zurückgefordert wird, übernimmt CUCAD keine Haftung.

§11 - Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Firma CUCAD sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. CUCAD ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
Bei höheren Arbeitsleistungen oder längerer Leistungsdauer können Zwischenrechnungen gestellt werden, die der Abschlagszahlung dienen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma CUCAD über den Betrag verfügen kann.
Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert.
Gerät der Kunde in Verzug, 30 Tage nach Fälligkeit einer Rechnung, so ist die Firma CUCAD berechtigt von dem Zeitpunkt ab, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf, Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen als pauschalen Schadensersatz zu verlangen.
Der Kunde ist zu Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mangelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§12 - Geheimhaltung

Die Firma CUCAD verpflichtet sich, über alle Informationen die im Zusammenhang mit einem Auftrag (bzw. Angebot) stehen und nicht zur weiteren Informationsbeschaffung (z.B. Komponentenauswahl, Lieferantenanfrage usw.) notwendig sind, strengstes Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren. Das gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder bei nicht zustande kommen eines Vertrages.

§13 - Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen mit der Firma CUCAD, auch mit ausländischen Auftraggebern und Vertragspartnern, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Mühldorf am Inn.
Sollte eine Bestimmung in dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Christoph Uellenberg
Bahnweg 41
84405 Dorfen
Telefon:+49(0)8081/8434
Web:    http://www.cucad.de
E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

1.Verkaufs- und Lieferbedingungen

Vor Erstellung eines Angebotes benötigen wir von dem Kunden CAD-Daten oder Zeichnungen, aus denen die Geometrie und die Größe des Produkts hervorgehen. Weiterhin werden genaue Angaben bezüglich deren Ausführung, Material, Güteklasse und dergleichen benötigt. Bei einem Auftragswert ab 30.000,- netto sind wir berechtigt, nach Beginn der Ausführung des Auftrags eine Abschlagszahlung bis zu 30% in Rechnung zu stellen. Unser Angebot gilt nur, wenn es schriftlich vorliegt. Alle angegebenen Preise beruhen auf den am Kalkulationstag gültigen Kostenfaktoren. Erfahren diese bis zur Lieferung eine Änderung, behalten wir uns eine Berichtigung der Preise vor. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht, es sei denn, dass sie ausdrücklich anerkannt werden.

2. Lieferzeit

Die von uns angegebene Lieferzeit erfolgt nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit. Betriebsstörungen jeder Art, wie überhaupt alle Umstände, welche die Ausführungen der übernommenen Aufträge unmöglich machen oder wesentlich erschweren, berechtigen uns, von diesen Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten, oder die Lieferung entsprechend hinauszuschieben. Ein Schadenersatz des Bestellers wegen Nichterfüllung ist in diesem Falle ausgeschlossen.

3. Abnahme und Versand, Gefahrenübergang -Gewährleistung

Wenn eine Abnahme vereinbart ist, kann sie nur ab Werk sofort nach Meldung der Versandbereitschaft erfolgen. Etwa auftretende Mängel, die nicht durch falsche Lagerung, natürlichen Verschleiß oder Behandlung entstanden sind, werden von uns in angemessener Frist behoben. Ein weiterer Schadenersatzanspruch des Käufers ist ausgeschlossen. Die Reklamationsfrist beträgt 4 Wochen nach Lieferung. Bei Konstruktionsänderungen oder Auftragsrückzug während der Anfertigung des Werkstückes ist dies uns unverzüglich mitzuteilen. Die bis dahin angefallenen Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch nach dem Verlassen unseres Betriebes geht die Gefahr auf den Käufer über. Sachmängelansprüche, sowie Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand oder dem Werkstück selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich längere Fristen zwingend vorgeschrieben sind. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme des Werkes. Offensichtliche Mängel müssen zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

4. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen Eigentum unserer Firma. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an unsere Firma abgetreten. Sie dienen dem selben Umfang der Sicherung wie die Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Eigentumsanteil haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile.

5. Zahlungen

Falls nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Rechungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 30 Tage nach Rechnungserstellung ohne Skontoabzug (netto) zu entrichten. Eingehende Zahlungen werden stets zur Begleichung des ältesten fälligen Schuldpostens verwendet. Bei Zielüberschreitung erfolgt Berechnung der ortsüblichen Bankzinsen und Spesen für Kreditgewährung vom Fälligkeitstage an. Zahlungen mit Wechsel werden nicht akzeptiert.

6. Allgemeines

Alle Aufträge werden angenommen und ausgeführt auf Grund vorstehender Bedingungen, die auch ohne wiederholte Bekanntgabe für künftige Lieferungen gelten. Ihre der Anfrage oder dem Auftrag beigegebenen Einkaufsbedingungen finden keine Anwendung. Besondere Bedingungen Ihrerseits, welche mit vorgenannten Verkaufs- und Lieferungsbedingungen in Widerspruch stehen, gelten nur, wenn wir uns ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklären.

Durch die widerspruchslose Annahme dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen wird Ihr Einverständnis zum Ausdruck gebracht. Erfüllungsort für beide Teile ist Schwarzach a. Main. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz unseres Unternehmens, 97359 Schwarzach a. Main (d.h. Gerichtsstand: Kitzingen bzw. Würzburg).

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